Oktober 17, 2019
Oktober 17, 2019
Veröffentlicht: 02.01.24
Es ist offiziell: Ab dem 1. Juli 2020 müssen Tagesbesucher ein Eintrittsgeld für Venedig zahlen, um die Lagunenstadt besuchen zu dürfen. Dieses Maßnahme gilt allerdings nur für Tagesbesucher, die nicht in der Stadt übernachten. Damit sind hauptsächlich Kreuzfahrttouristen betroffen, die Landausflüge in Venedig machen.
Die schöne Lagunenstadt ist ein beliebtes Reiseziel in Italien, vor allem für kurzzeitige Städtereisen. Insbesondere der Kreuzfahrttourimus setzt der kleinen Stadt jedoch ordentlich zu. Hunderte Kreuzfahrtschiffe machen jährlich Halt im Hafen von Venedig. Allein über den Seeweg kommen jedes Jahr rund 30 Millionen Kurzurlauber in die Lagunenstadt. Venedig wird also regelrecht von Kreuzfahrttouristen überschwemmt und das hinterlässt seine Spuren.
Die Höhe für das Eintrittsgeld in Venedig soll für Kreuzfahrt-Passagiere und Tagestouristen mindestens drei Euro betragen. In der Hochsaison, sprich in den Sommermonaten, kann der Preis auf bis zu zehn Euro pro Person ansteigen. Als Hotelgäste, die sowieso eine Ortstaxe zahlen müssen, seid ihr von der Maßnahme ausgenommen. Wer sich weigert das Eintrittsgeld zu zahlen, muss nach Angaben der Stadt mit einem Bußgeld von 100 bis 450 Euro rechnen.
Das Eintrittsgeld ist vergleichbar mit einer Kurtaxe, wie auch bei Nord- und Ostseebädern üblich. Der Bürgermeister von Venedig betonte, dass es keinesfalls der Plan ist, die Staatskasse zu füllen. Viel mehr soll das Eintrittsgeld verwendet werden, um teure Arbeiten, wie die Instandhaltung und Reinigung der historischen Stadt weiterhin durchführen zu können.
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